Phantomspeisung

Kondensatormikrofone benötigen stets eine Betriebsspannung. Sie erzeugt das elektrostatische Feld für die Kondensatorkapsel und versorgt die aktive Schaltung des Impedanzwandlers und Vorverstärkers. Beim Elektretmikrofon ist nur der Impedanzwandler mit Spannung zu versorgen. Die Gleichspannungsversorgung kann über die Mikrofonleitung erfolgen.
Bei der Tonaderspeisung, auch als T12 bekannt, wird eine konstante 12 V Gleichspannung über die Tonadern zugeführt. Ist das Kondensatormikrofon mit internen DC-DC-Wandlern dafür ausgelegt, wird damit auch die Ladespannung der Kondensatorkapsel erzeugt. Die beiden Tonadern führen unterschiedliches Potenzial. Das Mikrofonsignal ist mit einer Gleichspannung überlagert und somit eine Mischspannung.

An eine aktivierte Tonaderspeisung darf kein dynamisches Mikrofon angeschlossen werden.
Bei der Phantomspeisung, als P48 bezeichnet, werden konstante 48V Gleichspannung symmetrisch über die Tonadern zugeführt. Beide Signalleitungen haben auf Masse bezogen gleiches Potenzial, daher die Bezeichnung Phantomspannung. Das Mikrofonsignal ist eine reine Wechselspannung.

An eine aktivierte Phantomspeisung kann gefahrlos ein dynamisches Mikrofon angeschlossen werden. Zwischen den Signalleitungen besteht keine Potenzialdifferenz, somit kann durch die Mikrofonspule kein Gleichstrom fließen. Die Membran kann unbehindert schwingen, da sie von der Phantomspannung weder nach außen oder innen ausgelenkt wird. Ohne Gleichstrom wird in der Spule auch keine Wärmeleistung umgesetzt.

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